Updates zu Covid-19 Hilfen – Juli 2022

Covid, Info - 08/01/2021 - -

Alle Covid-19 Maßnahmen sind mit 30. Juni 2022 ausgelaufenn.

WKO Härtefallfonds

Antrag bis spätestens 2. Mai 2022 für den letzten Betrachtungszeitraum aus Phase 4 (1. bis 31. März 2022).

  • Voraussetzung: mind. 40 % Umsatzrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro
  • ACHTUNG: Es kann ENTWEDER WKO Härtefallfonds ODER SVS Überbrückung beantragt werden! Ein Wechsel der Systeme ist unbedingt vorher zu prüfen.

WKO Härtefall-Fonds für Selbstständige

Überblick Wirtschaftshilfen WKO: https://www.wko.at/site/corona-unterstuetzungen/start.html

SVS Überbrückung für Künstler*innen

Antrag bis spätestens 30. April 2022, vorbehaltlich budgetärer Deckung.

  • Zeitraum: November und Dezember 2021 sowie 1. Quartal 2022
  • Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro)
  • In Lockdown-Monaten stattdessen: 1.000 Euro
  • ACHTUNG: Es kann ENTWEDER WKO Härtefallfonds ODER SVS Überbrückung beantragt werden! Ein Wechsel der Systeme ist unbedingt vorher zu prüfen.

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358

KSVF Covid-19-Fonds

Anträge für Phase 5 bis 30. Juni 2022.

  • Verlängerung bis zum 1. Quartal 2022
  • Hinweis KSVF: Der Stichtag für die SVS Überbrückung hat sich geändert, eventuell ist für bisherige Begünstigte des KSVF Covid-19-Fonds nun ein Antrag für die SVS Überbrückung sinnvoller!

Ziel des KSVF Covid-19 Fonds ist es, besondere Not- und Härtefälle für Künstler*innen und Kulturvermittler*innen abzufedern, die nicht nach den Richtlinien des Härtefallfonds (WKO) und der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler (SVS) anspruchsberechtigt sind. Der KSVF kann daher Künstler*innen und Kulturvermittler*innen mit einer Beihilfe unterstützen, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung:

A. weder den Härtefallfonds der Wirtschaftskammer (WKO)

B. noch die Überbrückungshilfe der SVS in Anspruch nehmen können

C. von beiden Institutionen noch keine Beihilfe erhalten haben

UND

  1. seit mindestens 1. Jänner 2021 über einen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen
  2. von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind, d.h. zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten (Lebenshaltungs- und Betriebskosten) aufgrund der österreichischen behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 mittels ihrer laufenden Einnahmen zu decken und die Weiterführung der künstlerischen/kulturvermittelnden Tätigkeit gefährdet ist.
  3. einen Einnahmenentfall aus künstlerischer, kunstnaher und kulturvermittelnder Tätigkeit aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 haben
  4. keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen haben

Weiters dürfen die voraussichtlichen gesamten in- und ausländischen Einkünfte (Definition siehe Zuschuss Höchstgrenze) im Kalenderjahr 2021 das 65fache der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze (30.930,90 Euro) und für die Phase 5 im Kalenderjahr 2022 das 65fache der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze (€ 31.580,25) nicht überschreiten. Diese sind daher im Vorfeld vom Antragsteller/von der Antragstellerin zu schätzen.

KSVF Covid-19 Fonds

AMS Kurzarbeit (KUA)

Seit April 2022 herrschen strengere Regeln, unter anderem:

  • Antrag muss VOR Beginn der KUA gestellt werden
  • je nach Fall bis längstens 31. Mai oder 30. Juni 2022
  • Beihilfen wurden um 15% gekürzt
  • Mindestarbeitszeit 50% (außer in zu begründenden Sonderfällen)
  • Es wird nicht mehr zwischen „besonders betroffenen“ und anderen Unternehmen unterschieden

AMS Infos zur Kurzarbeit: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

WKO Infos zur Kurzarbeit: https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html

Neu: Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Einmaliger Zuschuss von 500,- Euro für Beschäftigte, die:

  • zwischen März 2020 und November 2021 mindestens 10 Monate UND
  • im Dez 2021 in Kurzarbeit waren, sowie
  • deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 maximal 2.775 Euro betrug.

Informationen und Antrag: https://www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Langzeit-Kurzarbeits-Bonus.html

Schutzschirm für Veranstaltungen

  • Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023
  • Anträge für Schutzschirm I (Veranstaltungen zw. 1. März 2021 und 30. Juni 2023) bis 1. Juni 2022
  • Anträge für Schutzschirm II (Veranstaltungen zw. 12. Juli 2021 und 30. Juni 2023) bis 30. April 2022

Schutzschirm für Veranstaltungen

Ermäßigte Umsatzsteuer ausgelaufen

Zur Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, wurde die Umsatzsteuer auf 5% reduziert. Diese Maßnahme ist mit 31.12.2021 ausgelaufen. Seit 1.1.2022 gilt wieder der jeweils zutreffende reguläre Satz (13% für Umsätze im Kulturbereich).

Infos des BMF zur ermäßigten Umsatzsteuer

Covid-19 Info-Service des BMKÖS für Kunst- und Kulturschaffende

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat ein Informations-Service für Kunst- und Kulturschaffende zu Covid-19 eingerichtet. Hotline: +43 1 71 606 851185 (Mo–Fr 9–15 Uhr), Email: kunstkultur@bmkoes.gv.at. Antworten auf häufig gestellte Fragen, weitere Kontakte, Erlässe und Verordnungen, Rahmenbedingungen für Veranstaltungen usw. unter:

https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html