Alles Neu – aktuelle Werte 2023

Smart - 11/01/2023 - -

Liebe User*innen und Interessierte!

Wie jedes Jahr findet Ihr anbei eine Zusammenfassung der aktuellen Wertanpassungen für 2023. Sie sind hier auf diesem Blog jederzeit für euch einsehbar und zugänglich. Mit den allerbesten Wünschen für alle Vorhaben & Projekte,

Euer Smart Team

 

Werte 2023

Sozialversicherung

Geringfügigkeitsgrenzen
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 500,91 Euro
Geringfügigkeitsgrenze jährlich / SVS Pflichtversicherungsgrenze: 6.010,92 Euro

 

SVS
SVS-Mindestbeitrag monatlich für Neue Selbstständige: 145 Euro (Achtung: Berechnung des endgültigen Monatsbeitrags erfolgt im Nachhinein)
Opting-in SVS:  45,03 Euro (Achtung: keine Pensionsversicherung)


Freiwillige Selbstversicherung ÖGK
Geringfügig Beschäftigte: 70,72 Euro
Studierende: 66,79 Euro (Achtung: keine Pensionsversicherung)
Rezeptgebühr 6,85 Euro

 

Kinder und Familie

Familienbeihilfe:
0-3 Jahre 120,61 Euro
3-9 Jahre 128,97 Euro
10-18 Jahre 149,70 Euro
Ab 19 Jahre 174,70 Euro


Kinderabsetzbetrag:
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt für das Kalenderjahr 2023 61,8 Euro pro Kind und muss nicht gesondert beantragt werden.


Wochengeld
Selbstständige 61,25 Euro / Tag
Geringfügig Beschäftigte 10,35 /  Tag


Zuverdienstgrenzen Kindergeld
Einkommensunabhängig 18.000 Euro (bzw. 60 % des vorherigen Verdienstes) pro Kalenderjahr
Einkommensabhängig 7.800 Euro pro Kalenderjahr


Familienbonus Plus (FB+)
Der Familienbonus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt. Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmer*innenveranlagung.

Höhe bis zum 18. Geburtstag: 2.000 Euro für jedes Kind pro Jahr bzw. 166,68 Euro für jedes Kind pro Monat
Höhe nach dem 18. Geburtstag: 650 Euro für jedes Kind pro Jahr bzw. 54,18 Euro für jedes Kind pro Monat

 

Sozialleistungen

Mindestsicherung
Einzelpersonen: 1.054 Euro
Paare: 1.475 Euro


Ausgleichszulage
Einzelpersonen 1.110,26 Euro
Paare 1.751,56 Euro

Ausgleichszulage & Zuschlag bei 40 Berufsjahren
Einzelpersonen 1.443,23 Euro
Paare 1.948 Euro

 

Steuern

Anhebung der Grenze für geringwertige Güter auf 1.000 Euro

Einkommenssteuer

Betrag                                                                    Steuersatz

bis 11.693 Euro                                                           0 %

über 11.693 bis 19.134 Euro                                   20 %

über 19.134 bis 32.075 Euro                                   30 %

über 32.075 bis 62.080 Euro                                   41 %

über 62.080 bis 93.120 Euro                                   48 %

über 93.120 bis 1.000.000 Euro                              50 %

über 1.000.000 Euro                                                 55 %