„Lockdown-Bonus“ für Künstler*innen erhöht auf 2.000 Euro, Antrag bis 31.12.2020

Covid, Info - 30/11/2020 - -

Selbstständig tätige Künstler*innen in Österreich können auf Grund des aktuellen Lockdowns eine Sonderzahlung (Lockdownkompensation) von 1.300,- Euro beantragen. Ab 7. Dezember 2020 wird die Summe auf 2.000,- Euro erhöht und der Differenzbetrag von 700,- Euro wird ggf. automatisch an Bezieher*innen nachgezahlt. Antragsberechtigt sind alle, die auch antragsberechtigt für die SVS Überbrückungsfinanzierung und/oder den WKO Härtefallfonds sind, bzw. die aus diesen Maßnahmen bereits Geld bezogen haben. Es handelt sich um zusätzliches Geld, das nicht auf schon erhaltene Unterstützungen angerechnet wird. Der Antrag ist bis 31.12.2020 bei der SVS zu stellen:

Weitere Infos siehe SVS