Praxis-Beispiele

Anstellung im Rahmen von SmartProduction

Ein Puppenspieler hat ein Kindertheaterstück entwickelt, das er regelmäßig in verschiedenen Kindergärten in ganz Österreich spielt. Er hat mit verschiedenen Kindergärten schon konkrete Aufführungen für die nächsten drei Monate vereinbart. Weil er in dieser Zeit durchgehend angestellt sein möchte, betraut er die Genossenschaft mit diesen Aufträgen. Smart schließt mit seinen Auftraggebern, also den Kindergärten, jeweils einen Vertrag. Der Puppenspieler wird für die Dauer der Aufführungsserie bei der Smart Coop angestellt und erbringt als Angestellter der Genossenschaft die Leistung an die Kindergärten. Smart stellt die Rechnungen an die Kindergärten und kümmert sich um den Zahlungseingang.
Mit dem Geld aus der Aufführungsserie werden die monatlichen Gehälter des Puppenspielers gezahlt und die angefallenen Betriebsausgaben (z.B. Kilometergeld, Diäten, Materialkosten, etc.) erstattet.

Projekt mit mehreren Mitwirkenden im Rahmen von SmartProduction

Eine Musikband, bestehend aus drei Personen, möchte ihre Österreich-Tournee über SmartProduction durchführen. Sie bahnt weiterhin selbst ihre Auftritte für der Tournee an, aber anstatt der Band schließt Smart mit den Veranstalter*innen Verträge ab, stellt nach den Konzerten die Rechnungen und kümmert sich um den Zahlungseingang. Aus dem Geld auf dem Budget der Band werden die Honorare (bzw. Gehälter, wenn die Musiker*innen angestellt sein möchten) sowie sämtliche Ausgaben, die mit der Tour in Verbindung stehen, bezahlt. Auch hier profitieren die Musiker*innen von der fristgerechten und gesicherten Zahlung ihrer Gagen, unabhängig vom Zahlungseingang.

Selbständige Tätigkeit im Rahmen von SmartProduction

Eine freischaffende bildende Künstlerin hat verschiedene Kunstprojekte bei unterschiedlichen Auftraggeber*innen. Sie arbeitet manchmal allein, hat aber auch gelegentlich Mitarbeiterinnen, die an den Projekten beteiligt sind. Außerdem fallen laufend Ausgaben für die Projekte an.
Da sie als selbstständige Künstlerin bei der SVA versichert ist und auch einen Zuschuss aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds erhält, möchte sie weiterhin auf selbstständiger Basis arbeiten.
Für sie bietet SmartProduction folgende Vorteile: Sie betraut die Genossenschaft mit ihren Aufträgen und Projekten. Auch in ihrem Fall wird Smart Vertragspartner für die konkreten Aufträge und Projekte. Aus den Einnahmen ihrer Aufträge zahlt Smart ihr Honorar, die Honorare ihrer Mitarbeiterinnen sowie alle Ausgaben, die mit den Projekten zusammenhängen. So hat sie jederzeit Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben, muss nach erfolgter Leistung keine Rechnungen mehr schreiben und sich nicht um den Zahlungseingang kümmern. Dazu kommt die Sicherheit, ihr Honorar innerhalb einer vereinbarten Frist zu erhalten, unabhängig davon, wann die Auftraggeber*innen bezahlen.